LG Köln · Urteil vom 30. Juli 2015
15 O 505/14: TAN‑Generator: Überweisungsfreigabe nach einem Angriff
TAN‑Generator: Überweisungsfreigabe nach einem Angriff. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Am 02.06.2014 gegen 17:30 Uhr meldete sich die Ehefrau des Klägers im Internetportal der Beklagten an. Unter Umständen, die zwischen den Parteien streitig sind, gab sie eine mittels des TAN‑Generators generierte TAN ein, aufgrund derer ein Betrag von 9.352,30 EUR an eine schottische Bank überwiesen wurde.
Dem Kläger steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Zahlung des geltend gemachten Betrages zu. Ein solcher Anspruch folgt insbesondere nicht aus § 675u BGB, weil die Beklagte jedenfalls einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe aus § 675v Abs. 2 BGB hat. Die Ehefrau des Klägers hat durch ihr Verhalten in grob fahrlässiger Weise ihre Pflicht verletzt, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um einen unbefugten Zugriff auf die personalisierten Sicherheitsmerkmale zu verhindern. Der Kläger muss sich das Fehlverhalten seiner Frau nach § 278 BGB zurechnen lassen, weil diese mit seinem Wissen und Wollen in seinem Pflichtenkreis tätig geworden ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- LG Düsseldorf 21 S 211/13 · 27.03.2014
Online‑Banking: Sorgfaltspflichten nach einem Phishing‑Angriff - AG Köln 142 C 406/13 · 20.01.2014
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Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
LG Köln, Urteil vom 30.07.2015 – 15 O 505/14, ECLI:DE:LGK:2015:0730.15O505.14.00
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