AG Krefeld · Urteil vom 6. Juli 2012
7 C 605/11: Mehrere Überweisungen: Rückforderung nach Online-Banking-Missbrauch
Mehrere Überweisungen: Rückforderung nach Online-Banking-Missbrauch. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Parteien streiten um die Erstattung von Überweisungsbeträgen vom Konto der Klägerin bei der Beklagten an verschiedene Dritte in Höhe von insgesamt 4.989,00 Euro.
Die Klägerin unterhält bei der Beklagten ein Girokonto unter der Nummer 000000000, für das die Filiale J & G in L zuständig ist. Für das Vertragsverhältnis der beiden Parteien gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten die Überweisungsbedingungen sowie für das Online‑Verfahren zusätzlich die Zugangsbedingungen. Darüber hinaus hat die Klägerin zusammen mit jedem von der Beklagten übersandten TAN‑Block einen sogenannten Sicherheitsbeileger erhalten. Des Weiteren macht die Beklagte auf der Startseite zum Online‑Banking folgende Mitteilung: „Die E C fordert pro Auftrag nie mehrere Transaktionsnummern (TAN)“. Für die Einzelheiten der Bedingungen und Hinweise wird auf Blatt 66 bis 78 der Akte Bezug genommen.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Empfänger / Rückabwicklung
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 96/11 · 24.04.2012
Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis
In diesen Entscheidungen genannt
- AG Köln 142 C 406/13 · 20.01.2014
Überweisung nach Täuschung: Grobe Fahrlässigkeit bei der Freigabe
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
AG Krefeld, Urteil vom 06.07.2012 – 7 C 605/11, ECLI:DE:AGKR:2012:0706.7C605.11.00
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