BGH · Urteil vom 5. Oktober 2004
XI ZR 210/03: EC‑Karte gestohlen: Grenzen des Anscheinsbeweises
Der BGH behandelt den Anscheinsbeweis bei zeitnahen Abhebungen mit gestohlener Originalkarte und richtiger PIN. Alternative Geschehensabläufe können erheblich sein. Die Entscheidung erging zu älteren Kartenbedingungen und vor der heutigen Zahlungsdiensteregelung.
Originalquelle und Nachweis
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Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung erging vor Einführung der heutigen Zahlungsdiensteregeln. Die damaligen Haftungsregeln und Vertragsbedingungen sind nicht ohne Weiteres auf heutige Zahlungen übertragbar. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG Brandenburg 4 U 32/24 · 15.01.2025
Phishing: Wiedergutschrift nach Weitergabe von Sicherheitsdaten - AG München 142 C 19233/19 · 02.06.2023
EC‑Kartenmissbrauch: Erstattung und Prüfung des Geschehensablaufs - LG Essen 6 O 339/14 · 04.12.2014
Unberechtigter Zugriff auf ein Girokonto und Erstattungsanspruch
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BGH, Urteil vom 05.10.2004 – XI ZR 210/03
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