LG Bonn · Urteil vom 13. März 2024

2 O 204/23: Nicht autorisierte Zahlungen: Anspruch auf Wiedergutschrift

Nicht autorisierte Zahlungen: Anspruch auf Wiedergutschrift. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Originalquelle und Nachweis

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Tenor des Gerichts

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Auszüge aus dem Entscheidungstext

Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.

Die Parteien streiten um Ansprüche wegen vermeintlich nicht autorisierter Zahlungsvorgänge.

Anrufer, davon habe ausgehen dürfen, dass es sich tatsächlich um einen Anruf eines Mitarbeiters der Beklagten gehandelt habe. Auch habe dafür der Umstand gesprochen, dass der Anrufer ansonsten die – zwischen den Parteien unstreitig – bei Einloggen in das Online‑Banking erforderliche Zwei-Faktor-Autorisierung (2FA) hätte umgehen müssen. Auch habe die SMS nicht darauf hingewiesen, dass ein neues V.-Verfahren auf einem anderen, fremden mobilen Endgerät eingerichtet werden sollte oder dass die Daten nicht hätten weitergegeben werden dürfen. Wäre ein solcher Hinweis erfolgt, hätte er die TAN nicht weitergegeben. Die grobe Fahrlässigkeit sei auch deshalb nach § 675 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, da die 2FA der Beklagten nicht angefordert worden sei oder jedenfalls nicht funktioniert habe.

Vollständigen Gerichtstext an der Quelle lesen ↗

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln

§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB

Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.

Themen: Autorisierung / Beweislast

Verbindungen im Bestand

Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

Diese Entscheidung zitieren

LG Bonn, Urteil vom 13.03.2024 – 2 O 204/23, ECLI:DE:LGBN:2024:0313.2O204.23.00

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