BGH · Urteil vom 5. März 2024
XI ZR 107/22: Die Bank muss die Autorisierung beweisen
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs trägt. Bestreitet der Kunde, die Zahlung veranlasst zu haben, muss die Bank das Gegenteil beweisen.
Originalquelle und Nachweis
Amtliche Quelle: BGH, Urteil vom 05.03.2024 (Volltext) ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG Brandenburg 4 U 131/25 · 27.05.2026
Social Engineering: Teilweise Erstattung und Mitverantwortung der Bank - OLG Düsseldorf 14 U 37/25 · 23.02.2026
Autorisierung: Erstattungsanspruch bei streitiger Zahlungsfreigabe - OLG Düsseldorf 14 U 83/24 · 18.06.2025
EasyTAN: Registrierung durch Dritte und Zahlungsfreigaben - AG München 271 C 16677/24 · 08.01.2025
Kreditkartenbetrug: Freistellung von streitigen Abbuchungen - OLG Karlsruhe 17 U 823/20 · 12.04.2022
Zahlungsfreigabe: Beweislast außerhalb personalisierter Sicherheitsmerkmale
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
BGH, Urteil vom 05.03.2024 – XI ZR 107/22
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