BGH · Urteil vom 5. März 2024

XI ZR 107/22: Die Bank muss die Autorisierung beweisen

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs trägt. Bestreitet der Kunde, die Zahlung veranlasst zu haben, muss die Bank das Gegenteil beweisen.

Originalquelle und Nachweis

Amtliche Quelle: BGH, Urteil vom 05.03.2024 (Volltext) ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Autorisierung / Beweislast

Verbindungen im Bestand

In diesen Entscheidungen genannt

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

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BGH, Urteil vom 05.03.2024 – XI ZR 107/22

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