OLG Bremen · Beschluss vom 15. April 2024
1 U 47/23: Phishing: Umgang mit TAN und Sicherheitsinformationen
Der Beschluss behandelt die Erstattung nach einem Phishing‑Angriff und die Bewertung der Weitergabe von Sicherheitsmerkmalen. Für die Übertragung auf einen anderen Fall sind der genaue Täuschungsablauf und die damalige Rechtslage maßgeblich.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Hanseatisches OLG Bremen · anonymisierter Beschluss ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- LG Wuppertal 8 S 59/24 · 19.02.2025
Mobile Zahlung: Erstattung und Zurechnung einer Freigabe - OLG Brandenburg 4 U 32/24 · 15.01.2025
Phishing: Wiedergutschrift nach Weitergabe von Sicherheitsdaten - OLG Köln 12 U 47/24 · 09.09.2024
Online‑Banking: Hinweisbeschluss zur Rückforderung streitiger Zahlungen
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 – 1 U 47/23
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