OLG Düsseldorf · Beschluss vom 18. Juni 2025
14 U 83/24: EasyTAN: Registrierung durch Dritte und Zahlungsfreigaben
EasyTAN: Registrierung durch Dritte und Zahlungsfreigaben. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.06.2024 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (13 O 2/24) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Wert: 26.603,81 EUR
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Klägerin nimmt die Beklagte, bei der sie ein Girokonto unterhält, darauf in Anspruch, das Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es ohne drei Überweisungen wäre, die nach Vortrag der Klägerin nicht von ihr autorisiert waren.
Zudem ist sie der Ansicht, dass eine Haftung der Beklagten jedenfalls gem. § 675v Abs. 4 BGB entfalle, da der Zahlungsdienstleister hier keine starke Kundenauthentifizierung i.S.d. § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) verlangt habe, weil beide Elemente ein und dasselbe Gerät, das Smartphone der Klägerin, beträfen.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675u BGB · § 675v BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 107/22 · 05.03.2024
Die Bank muss die Autorisierung beweisen - BGH XI ZR 294/19 · 17.11.2020
Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung des Zahlers - BGH XI ZR 96/11 · 24.04.2012
Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG Düsseldorf 14 U 37/25 · 23.02.2026
Autorisierung: Erstattungsanspruch bei streitiger Zahlungsfreigabe
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2025 – 14 U 83/24, ECLI:DE:OLGD:2025:0618.14U83.24.00
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