OLG Karlsruhe · Urteil vom 12. April 2022
17 U 823/20: Zahlungsfreigabe: Beweislast außerhalb personalisierter Sicherheitsmerkmale
Die Entscheidung betrifft den Nachweis der Autorisierung einer Zahlung außerhalb eines Verfahrens mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen. Das spätere Revisionsurteil BGH XI ZR 107/22 vom 05.03.2024 ist bei der Einordnung mit zu lesen.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- BGH XI ZR 107/22 · 05.03.2024
Die Bank muss die Autorisierung beweisen
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG München 19 U 1508/23 e · 04.09.2023
SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto - OLG München 19 U 2204/22 · 22.09.2022
Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2022 – 17 U 823/20, ECLI:DE:OLGKARL:2022:0412.17U823.20.00
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