OLG München · Hinweisbeschluss vom 4. September 2023
19 U 1508/23 e: SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto
SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Tenor des Gerichts
I. Der Senat weist nach § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers zu 1) gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 02.03.2023, Az. 24 O 2842/22, gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. II. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Auszüge aus dem Entscheidungstext
Die folgenden Passagen stammen aus der verlinkten Gerichtsveröffentlichung. Ein Auszug ersetzt nicht den vollständigen Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Behauptungen der Parteien sind von Feststellungen des Gerichts zu unterscheiden.
Die Parteien streiten um wechselseitige Ansprüche aus einem zwischen ihnen bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Am 31.08.2021 wurde unter Angabe des richtigen VR‑Netkey – eine personenbezogene Kennung für das Online‑Banking bei Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland – sowie der korrekten Onlinebanking-Zugangs-PIN der Kläger durch unbekannte Dritte, welche an diese Informationen unstreitig dadurch gelangten, dass sie den Computer des Klägers zu 1) hackten, in betrügerischer Absicht für dessen Onlinebanking die Freischaltung des SecureGo‑Verfahrens bei der Beklagten beantragt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, um Transaktionsnummern (TAN), mithin Einmalkennworte für Online-Banking-Transaktionen, direkt in der App der Beklagten auf einem mobilen Endgerät (z.B. einem Smartphone oder Tablet) zu erhalten. Die Freischaltung ist gerätebunden, d.h. für die Freischaltung der SecureGo‑App auf jedem mobilen Endgerät ist jeweils ein separater Freischaltcode erforderlich.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Im ausgewerteten Text genannte Zahlungsdiensteregeln
§ 675j BGB · § 675l BGB · § 675m BGB · § 675u BGB · § 675v BGB · § 675w BGB
Normnennungen sind keine abschließende Liste der tragenden Gründe. Der Link führt zur aktuellen Gesetzesfassung, die von der damals geltenden Fassung abweichen kann.
Themen: Autorisierung / Beweislast
Verbindungen im Bestand
Im ausgewerteten Entscheidungstext genannt
- OLG München 19 U 2204/22 · 22.09.2022
Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche - OLG Karlsruhe 17 U 823/20 · 12.04.2022
Zahlungsfreigabe: Beweislast außerhalb personalisierter Sicherheitsmerkmale - OLG Köln 13 U 18/21 · 20.10.2021
SMS‑TAN am Telefon weitergegeben: Kundenhaftung - LG Bonn 2 O 204/20 · 13.01.2021
Telefon‑Phishing: Weitergabe einer SMS‑TAN - OLG Celle 3 U 122/20 · 17.11.2020
Gefälschter Überweisungsträger: Zahlungsdienste und höhere Gewalt - LG Köln 21 O 116/19 · 10.09.2019
Phishing: Haftung und Sicherheitsvorkehrungen der Bank - BGH XI ZR 91/14 · 26.01.2016
Technische Authentifizierung beweist nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit - LG Essen 6 O 339/14 · 04.12.2014
Unberechtigter Zugriff auf ein Girokonto und Erstattungsanspruch
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG München, Hinweisbeschluss vom 04.09.2023 – 19 U 1508/23 e
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