OLG Celle · Beschluss vom 17. November 2020
3 U 122/20: Gefälschter Überweisungsträger: Zahlungsdienste und höhere Gewalt
Das Gericht befasst sich mit einer gefälschten Zahlungsanweisung und der Abgrenzung zum Darlehensrecht. Vorhersehbare Angriffe auf den Zahlungsverkehr sind bei der Prüfung eines Haftungsausschlusses gesondert zu bewerten.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: VORIS · Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- LG Köln 22 O 43/23 · 20.11.2023
Online‑Banking: Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Kundenhaftung - OLG München 19 U 1508/23 e · 04.09.2023
SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto - OLG München 19 U 2204/22 · 22.09.2022
Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche - AG Bonn 116 C 44/21 · 28.06.2022
Nicht autorisierte Zahlungen: Kenntnis und rechtzeitige Meldung
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2020 – 3 U 122/20
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