OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 6. Dezember 2023
3 U 3/23: PushTAN nach Phishing: Freigaben und Änderung des Überweisungslimits
Die Entscheidung behandelt App‑Freigaben nach einem Phishing‑Angriff, darunter eine Änderung des Überweisungslimits. Sie zeigt die Bedeutung der tatsächlich angezeigten Vorgänge für die Prüfung grober Fahrlässigkeit.
Originalquelle und Nachweis
Amtlicher Volltext: Hessenrecht · Gerichtstext ↗
Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.
Rechtslage und zeitliche Einordnung
Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →
Themen: Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit
Verbindungen im Bestand
In diesen Entscheidungen genannt
- OLG Brandenburg 4 U 131/25 · 27.05.2026
Social Engineering: Teilweise Erstattung und Mitverantwortung der Bank - OLG Düsseldorf 14 U 37/25 · 23.02.2026
Autorisierung: Erstattungsanspruch bei streitiger Zahlungsfreigabe - LG Cottbus 2 O 182/24 · 09.09.2025
Nicht autorisierte Kontobelastungen nach einem Social-Engineering-Angriff - AG München 222 C 15098/24 · 21.01.2025
Zwei Überweisungen: Autorisierung und Rückbuchung - OLG Brandenburg 4 U 32/24 · 15.01.2025
Phishing: Wiedergutschrift nach Weitergabe von Sicherheitsdaten - OLG Köln 12 U 47/24 · 09.09.2024
Online‑Banking: Hinweisbeschluss zur Rückforderung streitiger Zahlungen
Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.
Diese Entscheidung zitieren
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 – 3 U 3/23, ECLI:DE:OLGHE:2023:1206.3U3.23.00
Bei einer wissenschaftlichen oder gerichtlichen Verwendung anhand des Originaltexts prüfen und die einschlägige Randnummer ergänzen.
