BGH · Urteil vom 26. Januar 2016

XI ZR 91/14: Technische Authentifizierung beweist nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit

Der BGH beschreibt Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis bei der Autorisierung und unterscheidet diesen vom Nachweis grober Fahrlässigkeit. Eine fehlerfreie technische Aufzeichnung allein begründet keinen allgemeinen Erfahrungssatz für eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung.

Originalquelle und Nachweis

Amtliche Quelle: BGH, Volltext XI ZR 91/14 ↗

Die Fundstelle dokumentiert die veröffentlichte Entscheidung. Ob sie rechtskräftig ist und ob weitere Verfahrensschritte vorliegen, ist hier nur angegeben, soweit ein ausdrücklicher Nachweis verlinkt ist.

Rechtslage und zeitliche Einordnung

Diese Entscheidung liegt zeitlich vor EuGH C‑70/25 vom 15.10.2026. Aussagen zur Kundenhaftung sind deshalb zusammen mit der unionsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Erstattung zu lesen. EuGH C‑70/25 und die Grenzen der Erstattung →

Themen: Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Verbindungen im Bestand

In diesen Entscheidungen genannt

Verlinkt werden erkannte Aktenzeichen aus dem ausgewerteten Text. Eine Nennung kann Zustimmung, Abgrenzung oder einen Verfahrenshinweis betreffen; sie ist keine Aussage über eine Bestätigung durch ein höheres Gericht. Die Liste ist nicht vollständig.

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BGH, Urteil vom 26.01.2016 – XI ZR 91/14

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