Rechtsprechung zu Bankbetrug

116 Entscheidungen zu Phishing, Kartenmissbrauch und nicht autorisierten Zahlungen. Mit Originalquellen, festen Fundstellen und Zitierexport.

2004–2026 · Quellenstand 27.10.2026Umfang und RechercheDaten herunterladen

116 Entscheidungen

Nachweistypen erklärt
EuGHC‑70/25 · Urteil

Grobe Fahrlässigkeit entbindet die Bank nicht von der sofortigen Erstattung

Phishing / Telefonbetrug · Autorisierung / Beweislast

Eine Bankkundin gab nach einem Kleinanzeigen‑Phishing ihre Online‑Banking‑Daten auf einer gefälschten Seite ein. Die Bank verweigerte die Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit. Der EuGH entschied: Die Bank muss nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Den Verlust kann sie erst in einem zweiten Schritt vom Kunden verlangen und muss dafür die grobe Fahrlässigkeit beweisen. Einzige Ausnahme ist ein begründeter Betrugsverdacht gegen den Kunden, den die Bank der Behörde schriftlich mitteilt.

Einordnung: Pauschale Ablehnungen mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit sind mit EU‑Recht nicht vereinbar. Die Entscheidung bindet auch deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen.

Ausführliche Besprechung

Amtliche Quelle: Pressemitteilung Nr. 147/26 des EuGH

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EuGH, Urteil vom 15.10.2026 – C‑70/25

BGHXI ZR 71/25 · Beschluss

Dresdner pushTAN‑Verfahren: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Verfahren / Nebenansprüche · Kundenhaftung / Sicherheit

Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen OLG Dresden, Urteil vom 05.06.2025, 8 U 1482/24, zurück. Ein solcher Beschluss ist keine neue allgemeine Erstattungsquote und ersetzt keine Prüfung der Voraussetzungen einer Revision.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Entscheidungstext bei Drittanbieter: NWB · Veröffentlichung des Beschlusses

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BGH, Beschluss vom 07.07.2026 – XI ZR 71/25

OLG Brandenburg4 U 131/25 · Urteil

Social Engineering: Teilweise Erstattung und Mitverantwortung der Bank

Phishing / Telefonbetrug

Social Engineering: Teilweise Erstattung und Mitverantwortung der Bank. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 09.09.2025, Az. 2 O 182/24, abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.832,79 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufung und die Anschlussberufung zurückgewiesen. Der Kläger hat 2/3 und die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGBB:2026:0527.4U131.25.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Brandenburg

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OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2026 – 4 U 131/25, ECLI:DE:OLGBB:2026:0527.4U131.25.00

OLG Frankfurt am Main23 U 71/25 · Urteil

BestSign‑Freigaben für Google Pay: keine Erstattung

Phishing / Telefonbetrug · Karten / Wallets

Nach einem Phishing‑Angriff hatte ein Kunde sechs Google‑Pay‑Zahlungen über insgesamt 5.343 Euro selbst per BestSign freigegeben, ohne die angezeigten Zahlungsinformationen zu prüfen. Das Gericht rechnete ihm die Freigaben zu und wertete sein Verhalten hilfsweise als grob fahrlässig. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Einordnung: Wer konkrete Zahlungsdaten in der App freigibt, ohne sie zu lesen, hat geringere Chancen. Entscheidend bleibt, was tatsächlich angezeigt wurde.

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Bericht / Entscheidungsnachweis: Bericht anwalt.de

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OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2026 – 23 U 71/25

OLG Koblenz8 U 682/24 · Urteil

Call‑ID‑Spoofing: Sparkasse muss über 56.000 Euro erstatten

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Ein Anrufer mit der echten Rufnummer der Sparkasse kündigte eine Umstellung von chipTAN auf pushTAN an. Der Kunde erzeugte eine TAN und gab sie im Online‑Banking ein, danach folgten Echtzeitüberweisungen ins Ausland. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Aktivierungscode auf dem Gerät der Täter angezeigt wurde. Das OLG verneinte grobe Fahrlässigkeit: Wer von Profis mit echten Bankdaten und gefälschter Nummer überrumpelt wird, verletzt nicht in besonders schwerem Maß seine Sorgfaltspflichten.

Einordnung: Auch das Anklicken eines SMS‑Links und die Eingabe einer TAN begründen nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit. Die Bank muss die Weitergabe von Sicherheitsdaten beweisen.

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Bericht / Entscheidungsnachweis: Bericht heise online

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OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2026 – 8 U 682/24

BGHXI ZR 20/24 · Urteil

TANs am Telefon weitergegeben: Erstattung scheitert

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Nach Phishing‑Mail und Anrufen mit gefälschter Sparkassen‑Nummer erzeugte die Ehefrau des Kontoinhabers TANs und gab sie telefonisch weiter. Es folgten Echtzeitüberweisungen über knapp 39.500 Euro. Der BGH entschied, dass das manuelle chipTAN‑Verfahren die Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung erfüllt, auch wenn der Empfängername nicht auf dem Display des TAN‑Generators erscheint. Der Erstattungsanspruch scheiterte am Schadensersatzanspruch der Sparkasse wegen grober Fahrlässigkeit.

Einordnung: Das Vorlesen von TANs am Telefon wird von Gerichten häufig als grob fahrlässig bewertet. Umso wichtiger ist eine genaue Dokumentation des Ablaufs.

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Amtliche Quelle: Bericht beck‑aktuell

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BGH, Urteil vom 03.03.2026 – XI ZR 20/24

OLG Düsseldorf14 U 37/25 · Beschluss

Autorisierung: Erstattungsanspruch bei streitiger Zahlungsfreigabe

Autorisierung / Beweislast

Autorisierung: Erstattungsanspruch bei streitiger Zahlungsfreigabe. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 12.03.2025 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (13 O 191/24) durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu den ihr erteilten Hinweisen bis zum 20.03.2025. Innerhalb der vorgenannten Frist mag sie auch prüfen, ob sie ihr Rechtsmittel zur Vermeidung weiterer Kosten zurücknimmt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2026:0223.14U37.25.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2026 – 14 U 37/25, ECLI:DE:OLGD:2026:0223.14U37.25.00

OLG Karlsruhe17 U 113/23 · Urteil

Apple‑Pay‑Betrug: Bank muss über 42.000 Euro erstatten

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

Täter ließen die Debitkarte eines Kunden in Apple Pay auf ihrem eigenen Gerät freischalten. Der Kunde hatte in der pushTAN‑App eine Anfrage mit dem Titel „Karte registrieren“ bestätigt. Das Gericht sah die anschließenden Zahlungen als nicht autorisiert an, weil das Verfahren zur Kartendigitalisierung nicht den Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung genügte und die Bezeichnung zu unbestimmt war. Die Bank trage das Missbrauchsrisiko, wenn sie nicht sicherstellt, dass die Karte nur auf dem Gerät des Kunden landet.

Einordnung: Unklare Freigabetexte in der Banking‑App gehen zulasten der Bank. Bei Wallet‑Betrug lohnt sich die Prüfung besonders.

Ausführliche Besprechung

Amtliche Quelle: OLG Karlsruhe, Landesrecht BW (Volltext)

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2025 – 17 U 113/23

BayObLG101 AR 149/25 e · Beschluss

Bank und Zahlungsempfänger: Zuständiges Gericht für eine gemeinsame Klage

Empfänger / Rückabwicklung · Verfahren / Nebenansprüche

Bank und Zahlungsempfänger: Zuständiges Gericht für eine gemeinsame Klage. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Als (örtlich) zuständiges Gericht für die beabsichtigte Klage wird das Landgericht Regensburg bestimmt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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BayObLG, Beschluss vom 02.12.2025 – 101 AR 149/25 e

OLG Düsseldorf12 U 16/25 · Urteil

Insolvenz: Nicht autorisierte Zahlungen an Krankenkassen

Autorisierung / Beweislast · Verfahren / Nebenansprüche

Insolvenz: Nicht autorisierte Zahlungen an Krankenkassen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.03.2025 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (4 O 310/23) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.273,57 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 18.01.2024 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.273,57 € festgesetzt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2025:1106.12U16.25.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2025 – 12 U 16/25, ECLI:DE:OLGD:2025:1106.12U16.25.00

LG Paderborn3 O 179/25 · Urteil

Bankmitarbeiter vorgetäuscht: Streit über Freigaben und Erstattung

Autorisierung / Beweislast

Bankmitarbeiter vorgetäuscht: Streit über Freigaben und Erstattung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrag leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGPB:2025:1022.3O179.25.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Paderborn, Urteil vom 22.10.2025 – 3 O 179/25, ECLI:DE:LGPB:2025:1022.3O179.25.00

LG Bonn2 O 53/25 · Urteil

Zwei Konten: Streit um Zahlungsabgänge von insgesamt 37.500 Euro

Autorisierung / Beweislast

Zwei Konten: Streit um Zahlungsabgänge von insgesamt 37.500 Euro. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 67 %, der Kläger zu 2) zu 6 % und der Kläger zu 3) zu 27 %. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2025:1010.2O53.25.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Bonn, Urteil vom 10.10.2025 – 2 O 53/25, ECLI:DE:LGBN:2025:1010.2O53.25.00

LG Bielefeld22 S 81/25 · Beschluss

Phishing‑Schaden: Deckung durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz

Phishing / Telefonbetrug · Verfahren / Nebenansprüche

Phishing‑Schaden: Deckung durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 4.860,10 € festzusetzen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBI:2025:0925.22S81.25.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Bielefeld, Beschluss vom 25.09.2025 – 22 S 81/25, ECLI:DE:LGBI:2025:0925.22S81.25.00

LG Cottbus2 O 182/24 · Urteil

Nicht autorisierte Kontobelastungen nach einem Social-Engineering-Angriff

Phishing / Telefonbetrug · Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Kontobelastungen nach einem Social-Engineering-Angriff. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.099,68 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sei dem 16.06.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 80 % und die Beklagte 20 % zu tragen. Das Urteil ist für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 20.498,38 € festgesetzt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGCOTTB:2025:0909.2O182.24.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Brandenburg

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LG Cottbus, Urteil vom 09.09.2025 – 2 O 182/24, ECLI:DE:LGCOTTB:2025:0909.2O182.24.00

EuGHC‑665/23 · Urteil

Veracash: Unverzügliche Anzeige neben der 13‑Monats‑Frist

Fristen / Meldung · Karten / Wallets

Die 13‑Monats‑Frist erlaubt kein beliebiges Zuwarten nach Kenntnis. Bei missbräuchlicher Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments hängt die Verlusthaftung wegen verspäteter Anzeige insbesondere von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und dem Zusammenhang mit den Verlusten ab.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2025:598

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 01.08.2025 – C‑665/23, ECLI:EU:C:2025:598

BGHXI ZR 107/24 · Urteil

TANs am Folgetag am Telefon weitergegeben: grobe Fahrlässigkeit bejaht

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Nach einem Phishing‑Pop‑up und einem Anruf mit angezeigter Sparkassen‑Nummer gab die Kundin am Folgeabend in einem zweiten Telefonat TANs an den Anrufer weiter. Es ging um eine Echtzeitüberweisung über 35.555 Euro. Der BGH sah darin eine grob fahrlässige Pflichtverletzung, weil die Kundin fast einen Tag Zeit hatte, die ungewöhnlichen Umstände zu überdenken. Nach dem Leitsatz ist der Schadensersatzanspruch der Bank nicht nach § 675v Abs. 4 BGB ausgeschlossen, wenn sie für die Überweisung selbst eine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat, unabhängig davon, ob dies auch für den Login galt.

Einordnung: Wer nach Zeit zum Nachdenken TANs am Telefon weitergibt, hat geringere Chancen. Nach dem EuGH‑Urteil von 2026 muss die Bank aber zunächst erstatten und die grobe Fahrlässigkeit gesondert geltend machen.

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Amtliche Quelle: BGH, Volltext bei Curia (PDF)

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BGH, Urteil vom 22.07.2025 – XI ZR 107/24

OLG Düsseldorf14 U 83/24 · Beschluss

EasyTAN: Registrierung durch Dritte und Zahlungsfreigaben

Autorisierung / Beweislast

EasyTAN: Registrierung durch Dritte und Zahlungsfreigaben. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.06.2024 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (13 O 2/24) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Wert: 26.603,81 EUR

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2025:0618.14U83.24.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2025 – 14 U 83/24, ECLI:DE:OLGD:2025:0618.14U83.24.00

OLG Dresden8 U 1482/24 · Urteil

Mitverschulden der Sparkasse: 20 Prozent trotz grober Fahrlässigkeit

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Der Kunde hatte nach einem Phishing‑Angriff grob fahrlässig gehandelt. Trotzdem musste die Sparkasse 20 Prozent des Schadens tragen. Für den Login ins Online‑Banking hatte sie nur PIN und Passwort verlangt, was nach Ansicht des Gerichts nicht den Anforderungen der Zahlungsdiensterichtlinie an eine starke Kundenauthentifizierung genügt.

Einordnung: Sicherheitsmängel der Bank können selbst bei eigenem Fehlverhalten zu einer teilweisen Erstattung führen.

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wurde durch BGH, Beschluss vom 07.07.2026, XI ZR 71/25, zurückgewiesen. Das ist eine weitere Verfahrensentscheidung, kein allgemeiner Anspruch auf 20 Prozent. Verfahrensnachweis

Ausführliche Besprechung

Bericht / Entscheidungsnachweis: heise online: Besprechung zum pushTAN‑Verfahren

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OLG Dresden, Urteil vom 05.06.2025 – 8 U 1482/24

LG Heidelberg2 O 233/24 · Urteil

SecureGo plus: Aktivierungscode nach einem angeblichen Bankanruf

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Gegenstand sind streitige Kontoverfügungen nach einem Anruf und der Weitergabe eines Aktivierungscodes. Für die Haftungsprüfung kommt es auf den konkreten Inhalt der Sicherheitsinformationen und den Ablauf der Registrierung an.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:DE:LGHEIDE:2025:0513.2O233.24.00

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext

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LG Heidelberg, Urteil vom 13.05.2025 – 2 O 233/24, ECLI:DE:LGHEIDE:2025:0513.2O233.24.00

OLG Oldenburg8 U 103/23 · Urteil

pushTAN-Registrierungscode weitergegeben: keine Erstattung

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Nach einer Phishing‑Mail mit unpersönlicher Anrede und Rechtschreibfehlern gab eine Kundin Daten auf einer gefälschten Seite ein und leitete den per SMS erhaltenen Registrierungscode für eine neue pushTAN‑Verbindung weiter. Die Täter überwiesen knapp 41.000 Euro nach Estland. Das Gericht wertete das als grob fahrlässig und verneinte ein Mitverschulden der Bank.

Einordnung: Registrierungscodes für neue Geräte dürfen nie weitergegeben werden. Ob eine Phishing‑Mail erkennbar war, spielt eine große Rolle.

Ausführliche Besprechung

Amtliche Quelle: Presseinformation des OLG Oldenburg

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OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2025 – 8 U 103/23

AG Freising7 C 197/24 · Endurteil

Kreditkarte: Streitige Transaktion über eine angebliche Bezahlfunktion

Karten / Wallets

Kreditkarte: Streitige Transaktion über eine angebliche Bezahlfunktion. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Konto des Klägers bei der Beklagten mit der Kto.-Nr. ... den Betrag von 2.647,80 € mit Wert 26.04.2023 wieder gutzuschreiben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 367,23 € freizustellen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 5. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3500 € vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 2.770,68 € festgesetzt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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AG Freising, Endurteil vom 20.03.2025 – 7 C 197/24

LG Wuppertal8 S 59/24 · Urteil

Mobile Zahlung: Erstattung und Zurechnung einer Freigabe

Autorisierung / Beweislast

Mobile Zahlung: Erstattung und Zurechnung einer Freigabe. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.08.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Remscheid (Az. 27 C 135/23) dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGW:2025:0219.8S59.24.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Wuppertal, Urteil vom 19.02.2025 – 8 S 59/24, ECLI:DE:LGW:2025:0219.8S59.24.00

OLG Stuttgart9 UKl 7/24 · Urteil

Zahlungsdienste‑AGB: Klauseln zur Erstattung und Haftung

Verfahren / Nebenansprüche

Ein Verbandsverfahren über Klauseln im Zahlungsdienstevertrag. Es ist als AGB‑Verfahren dokumentiert und nicht als individueller Erstattungserfolg eines Betrugsopfers zu lesen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext

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OLG Stuttgart, Urteil vom 12.02.2025 – 9 UKl 7/24

LG Hannover4 O 62/24 · Urteil

Volksbank muss rund 17.000 Euro erstatten

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Ein Kunde erhielt eine SMS, wonach die Sicherheits‑App VR SecureGo plus ablaufe und erneuert werden müsse. Kurz darauf wurden zwei digitale Girocards aktiviert und Geld abgebucht. Die Bank berief sich auf grobe Fahrlässigkeit, konnte sie aber nicht beweisen. Das Gericht verurteilte sie zur Erstattung.

Einordnung: Die Bank muss grobe Fahrlässigkeit konkret beweisen. Die Behauptung, der Kunde habe Daten preisgegeben, genügt nicht.

Ausführliche Besprechung

Bericht / Entscheidungsnachweis: Bericht Verbraucherschutz-Kanzlei

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LG Hannover, Urteil vom 30.01.2025 – 4 O 62/24

AG München222 C 15098/24 · Endurteil

Zwei Überweisungen: Autorisierung und Rückbuchung

Autorisierung / Beweislast

Zwei Überweisungen: Autorisierung und Rückbuchung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Beschluss Der Streitwert wird auf 2.407,25 € festgesetzt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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AG München, Endurteil vom 21.01.2025 – 222 C 15098/24

OLG Brandenburg4 U 32/24 · Urteil

Phishing: Wiedergutschrift nach Weitergabe von Sicherheitsdaten

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Phishing: Wiedergutschrift nach Weitergabe von Sicherheitsdaten. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 20.02.2024, Az. 19 O 38/23, abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGBB:2025:0115.4U32.24.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Brandenburg

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OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2025 – 4 U 32/24, ECLI:DE:OLGBB:2025:0115.4U32.24.00

AG München271 C 16677/24 · Endurteil

Kreditkartenbetrug: Freistellung von streitigen Abbuchungen

Karten / Wallets

Kreditkartenbetrug: Freistellung von streitigen Abbuchungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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AG München, Endurteil vom 08.01.2025 – 271 C 16677/24

OLG Karlsruhe17 U 127/22 · Urteil

SecureGo: Weitergabe eines Aktivierungscodes per E‑Mail

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Die Entscheidung betrifft die Übermittlung eines per Brief erhaltenen Freischaltcodes per E‑Mail an einen vermeintlichen Bankmitarbeiter. Für die Kundenhaftung kommt es auf den konkreten Ablauf, Warnsignale und eine mögliche Mitverantwortung der Bank an. Wegen einer Unstimmigkeit in der Jahresangabe des amtlich ausgewiesenen ECLI wird dieser hier nicht übernommen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2024 – 17 U 127/22

AG Bonn116 C 151/24 · Urteil

Nachlasskonto: Weiter ausgeführter Dauerauftrag nach Kündigung

Verfahren / Nebenansprüche

Nachlasskonto: Weiter ausgeführter Dauerauftrag nach Kündigung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

In dem Rechtsstreit pp hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 17.09.2024 für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 117,88 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2024:0917.116C151.24.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

Fundstelle und Originalauszüge · Direktlink

AG Bonn, Urteil vom 17.09.2024 – 116 C 151/24, ECLI:DE:AGBN:2024:0917.116C151.24.00

OLG Köln12 U 47/24 · Hinweisbeschluss

Online‑Banking: Hinweisbeschluss zur Rückforderung streitiger Zahlungen

Empfänger / Rückabwicklung

Online‑Banking: Hinweisbeschluss zur Rückforderung streitiger Zahlungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 13.03.2024 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 204/23 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, ggf. Rücknahme seines Rechtsmittels innerhalb von vier Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2024:0909.12U47.24.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 09.09.2024 – 12 U 47/24, ECLI:DE:OLGK:2024:0909.12U47.24.00

EuGHC‑409/22 · Urteil

Eurobank Bulgaria: Gefälschte Vollmacht und Zustimmung zur Zahlung

Autorisierung / Beweislast

Eine formell bestätigte Vollmacht ersetzt nicht den Nachweis einer wirksamen Zustimmung zu den konkreten Zahlungsvorgängen. Die Entscheidung behandelt die Beweislast und die Anforderungen an die Autorisierung nach der ersten Zahlungsdiensterichtlinie.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2024:600

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 11.07.2024 – C‑409/22, ECLI:EU:C:2024:600

AG Bonn112 C 100/23 · Urteil

Kreditkartenmissbrauch: Rückbuchung nicht autorisierter Transaktionen

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

Kreditkartenmissbrauch: Rückbuchung nicht autorisierter Transaktionen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

In dem Rechtsstreit pp hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 03.05.2024 durch den Richter am Amtsgericht für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, das bei ihr für die Klägerin geführte Kreditkartenkonto Nr. #### #### #### #### valutagerecht wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Abbuchungen: (19.4.2023 pp - 2.268,49 EUR 18.4.2023 pp -1.067,64 EUR 18.4.2023 pp -23,67 EUR 18.4.2023 pp -496,00 EUR 18.4.2023 pp -26,69 EUR pp -946,93 EUR) - in einer Gesamthöhe […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2024:0524.112C100.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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AG Bonn, Urteil vom 24.05.2024 – 112 C 100/23, ECLI:DE:AGBN:2024:0524.112C100.23.00

LG Mönchengladbach3 O 35/23 · Urteil

Mehrere Konten: Rückbuchung streitiger Belastungen

Autorisierung / Beweislast

Mehrere Konten: Rückbuchung streitiger Belastungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGMG:2024:0423.3O35.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Mönchengladbach, Urteil vom 23.04.2024 – 3 O 35/23, ECLI:DE:LGMG:2024:0423.3O35.23.00

OLG Bremen1 U 47/23 · Beschluss

Phishing: Umgang mit TAN und Sicherheitsinformationen

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Der Beschluss behandelt die Erstattung nach einem Phishing‑Angriff und die Bewertung der Weitergabe von Sicherheitsmerkmalen. Für die Übertragung auf einen anderen Fall sind der genaue Täuschungsablauf und die damalige Rechtslage maßgeblich.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: Hanseatisches OLG Bremen · anonymisierter Beschluss

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OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 – 1 U 47/23

LG Bonn2 O 204/23 · Urteil

Nicht autorisierte Zahlungen: Anspruch auf Wiedergutschrift

Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Zahlungen: Anspruch auf Wiedergutschrift. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2024:0313.2O204.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Bonn, Urteil vom 13.03.2024 – 2 O 204/23, ECLI:DE:LGBN:2024:0313.2O204.23.00

BGHXI ZR 107/22 · Urteil

Die Bank muss die Autorisierung beweisen

Autorisierung / Beweislast

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs trägt. Bestreitet der Kunde, die Zahlung veranlasst zu haben, muss die Bank das Gegenteil beweisen.

Ausführliche Besprechung

Amtliche Quelle: BGH, Urteil vom 05.03.2024 (Volltext)

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BGH, Urteil vom 05.03.2024 – XI ZR 107/22

LG Aachen10 O 53/23 · Urteil

Nicht autorisierte Zahlungen und Auskunft über Transaktionsdaten

Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Zahlungen und Auskunft über Transaktionsdaten. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto der Kläger mit der IBAN N01 wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang vom 28.07.2022 (23:37 Uhr) in Höhe von 25.000,- € und vom 29.07.2022 (00:06 Uhr) in Höhe von 24.000,- € befunden hätte. Die Beklagte wird weiter verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto der Kläger mit der IBAN N02 auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs vom 29.07.2022 (12:35 Uhr) in […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGAC:2024:0206.10O53.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Aachen, Urteil vom 06.02.2024 – 10 O 53/23, ECLI:DE:LGAC:2024:0206.10O53.23.00

OLG Frankfurt am Main3 U 3/23 · Urteil

PushTAN nach Phishing: Freigaben und Änderung des Überweisungslimits

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Die Entscheidung behandelt App‑Freigaben nach einem Phishing‑Angriff, darunter eine Änderung des Überweisungslimits. Sie zeigt die Bedeutung der tatsächlich angezeigten Vorgänge für die Prüfung grober Fahrlässigkeit.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:DE:OLGHE:2023:1206.3U3.23.00

Amtlicher Volltext: Hessenrecht · Gerichtstext

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OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 – 3 U 3/23, ECLI:DE:OLGHE:2023:1206.3U3.23.00

LG Köln22 O 43/23 · Urteil

Online‑Banking: Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Kundenhaftung

Autorisierung / Beweislast

Online‑Banking: Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Kundenhaftung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto des Klägers (Kontonr. N01) auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastungen durch die nicht autorisierten Zahlungsvorgänge in Höhe von insgesamt EUR 9.933,38 am 23.09.2022 befunden hätte. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 973,66 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.05.2023 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2023:1120.22O43.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Köln, Urteil vom 20.11.2023 – 22 O 43/23, ECLI:DE:LGK:2023:1120.22O43.23.00

OLG Köln13 U 42/23 · Beschluss

Freigegebene Zahlung: Grobe Fahrlässigkeit im konkreten Ablauf

Kundenhaftung / Sicherheit

Freigegebene Zahlung: Grobe Fahrlässigkeit im konkreten Ablauf. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 2. 3. 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 333/22 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2023:1019.13U42.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2023 – 13 U 42/23, ECLI:DE:OLGK:2023:1019.13U42.23.00

LG Mönchengladbach3 O 140/23 · Urteil

Unautorisierte Zahlungen: Rückzahlung und Schadensersatz

Autorisierung / Beweislast

Unautorisierte Zahlungen: Rückzahlung und Schadensersatz. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGMG:2023:0926.3O140.23.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Mönchengladbach, Urteil vom 26.09.2023 – 3 O 140/23, ECLI:DE:LGMG:2023:0926.3O140.23.00

OLG München19 U 1508/23 e · Hinweisbeschluss

SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto

Autorisierung / Beweislast

SecureGo: Freischaltcode und Verfügungen vom Konto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

I. Der Senat weist nach § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers zu 1) gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 02.03.2023, Az. 24 O 2842/22, gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. II. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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OLG München, Hinweisbeschluss vom 04.09.2023 – 19 U 1508/23 e

LG Oldenburg3 O 1427/21 · Urteil

Phishing und pushTAN: Erstinstanz zum Verfahren 8 U 103/23

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Das Landgericht wies die Klage auf Erstattung streitiger Überweisungen ab. Zum weiteren Verlauf gehört das Urteil des OLG Oldenburg vom 24.04.2025, 8 U 103/23. Die erstinstanzliche Entscheidung ist daher zusammen mit dem Berufungsurteil zu lesen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: VORIS · Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem

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LG Oldenburg, Urteil vom 18.07.2023 – 3 O 1427/21

LG Stade6 O 267/22 · Urteil

Online‑Banking: Erstattung von 24.890 Euro

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Das Gericht sprach die Wiedergutschrift von 24.890 Euro zu. Der veröffentlichte Entscheidungstext behandelt die Haftung nach dem konkreten Ablauf und die Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit. Die Summe ist ein Einzelfallergebnis.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: VORIS · Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem

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LG Stade, Urteil vom 30.06.2023 – 6 O 267/22

LG Nürnberg‑Fürth6 O 5996/22 · Endurteil

Nicht autorisierte Zahlungen: Gutschrift auf dem Girokonto

Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Zahlungen: Gutschrift auf dem Girokonto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 21.998,92 € festgesetzt.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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LG Nürnberg‑Fürth, Endurteil vom 29.06.2023 – 6 O 5996/22

AG München142 C 19233/19 · Endurteil

EC‑Kartenmissbrauch: Erstattung und Prüfung des Geschehensablaufs

Karten / Wallets

EC‑Kartenmissbrauch: Erstattung und Prüfung des Geschehensablaufs. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 861,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.11.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € freizustellen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 15 % und die Beklagte 85 % zu tragen. 5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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AG München, Endurteil vom 02.06.2023 – 142 C 19233/19

EuGHC‑351/21 · Urteil

Beobank: Informationen zur Identifizierung des Zahlungsempfängers

Empfänger / Rückabwicklung · Autorisierung / Beweislast

Die Bank muss Informationen bereitstellen, anhand derer der Zahler den Zahlungsempfänger identifizieren kann. Der Gerichtshof befasst sich außerdem mit dem Verhältnis dieser Informationspflicht zu den Regeln über nicht autorisierte Zahlungen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 16.03.2023 – C‑351/21

OLG Köln13 U 167/22 · Beschluss

Phishing: Beabsichtigte Zurückweisung der Berufung nach § 522 ZPO

Phishing / Telefonbetrug

Phishing: Beabsichtigte Zurückweisung der Berufung nach § 522 ZPO. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

In dem Rechtsstreit H. ./. Volksbank B. eG weist der Senat darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2023:0222.13U167.22.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2023 – 13 U 167/22, ECLI:DE:OLGK:2023:0222.13U167.22.00

OLG Stuttgart9 U 200/22 · Urteil

Kartenmissbrauch: Anscheinsbeweis bei mehreren möglichen Abläufen

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

Das Gericht behandelt Beweisfragen bei Abhebungen mit Karte und PIN. Ein Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus; konkret in Betracht kommende alternative Missbrauchswege sind zu würdigen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0208.9U200.22.00

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext

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OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2023 – 9 U 200/22, ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0208.9U200.22.00

LG Köln15 O 267/22 · Urteil

Apple Pay: 115 streitige Zahlungen nach Kartendigitalisierung

Karten / Wallets

Apple Pay: 115 streitige Zahlungen nach Kartendigitalisierung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die nachfolgend dargestellten abgehenden Zahlungen Nr. Buchungstag Verwendungszweck Betrag 1 29.06.22 B. -32,99 EUR 2 29.06.22 Z. -250,00 EUR 3 29.06.22 K. -164,00 EUR 4 29.06.22 F. -369,98 EUR 5 29.06.22 V. -3,48 EUR 6 29.06.22 N. -50,00 EUR 7 29.06.22 N. -22,24 EUR 8 29.06.22 G. -108,96 EUR 9 29.06.22 C. -116,30 EUR 10 29.06.22 T. -112,98 EUR 11 29.06.22 Q. -4,49 EUR 12 29.06.22 Q. -54,95 EUR 13 29.06.22 M. -17,44 EUR 14 29.06.22 Y. -164,00 EUR 15 29.06.22 E. -458,92 EUR 16 29.06.22 H. -50,00 EUR 17 […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2023:0119.15O267.22.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Köln, Urteil vom 19.01.2023 – 15 O 267/22, ECLI:DE:LGK:2023:0119.15O267.22.00

LG Bonn2 O 57/22 · Urteil

Falscher Bankmitarbeiter: Erstattung nach telefonischer Täuschung

Phishing / Telefonbetrug

Falscher Bankmitarbeiter: Erstattung nach telefonischer Täuschung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2022:1019.2O57.22.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Bonn, Urteil vom 19.10.2022 – 2 O 57/22, ECLI:DE:LGBN:2022:1019.2O57.22.00

OLG München19 U 2204/22 · Hinweisbeschluss

Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche

Kundenhaftung / Sicherheit

Online‑Banking: Sicherheitsmerkmale und gegenseitige Ansprüche. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 11.03.2022, Az. 9 O 2630/21 Fin, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. II. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.09.2022 – 19 U 2204/22

OLG Celle3 U 191/21 · Urteil

Vollmachtsmissbrauch: Zurechnung und Kenntnis der Bank

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Die Entscheidung behandelt Grenzen der Zurechnung bei einem Missbrauch der Vertretungsmacht. Für die Einordnung kommt es unter anderem darauf an, was die Bank vom Missbrauch wusste oder erkennen musste.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: VORIS · Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem

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OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022 – 3 U 191/21

AG Bonn116 C 44/21 · Urteil

Nicht autorisierte Zahlungen: Kenntnis und rechtzeitige Meldung

Autorisierung / Beweislast · Fristen / Meldung

Nicht autorisierte Zahlungen: Kenntnis und rechtzeitige Meldung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 17.05.2022 für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 3.950,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2020 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Verweisung entstanden sind. Diese trägt die Klägerin. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2022:0628.116C44.21.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

Fundstelle und Originalauszüge · Direktlink

AG Bonn, Urteil vom 28.06.2022 – 116 C 44/21, ECLI:DE:AGBN:2022:0628.116C44.21.00

AG Rheinbach5 C 185/21 · Urteil

Empfängerregress nach Erstattung einer nicht autorisierten Überweisung

Autorisierung / Beweislast · Empfänger / Rückabwicklung

Empfängerregress nach Erstattung einer nicht autorisierten Überweisung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.904,00 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.11.2020 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 249,40 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2020 zu zahlen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGSU3:2022:0519.5C185.21.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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AG Rheinbach, Urteil vom 19.05.2022 – 5 C 185/21, ECLI:DE:AGSU3:2022:0519.5C185.21.00

OLG Köln12 U 36/22 · Beschluss

Nicht autorisierte Nutzung: Meldung und Schadensersatz der Bank

Autorisierung / Beweislast · Fristen / Meldung

Nicht autorisierte Nutzung: Meldung und Schadensersatz der Bank. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das am 02.02.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zum Az. 2 O 147/21 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Ausführungen in der Berufungsbegründung führen nicht zu einer anderen Beurteilung. Es ist nicht ersichtlich, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht (§ 546 ZPO) oder nach § 529 […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2022:0516.12U36.22.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

Fundstelle und Originalauszüge · Direktlink

OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2022 – 12 U 36/22, ECLI:DE:OLGK:2022:0516.12U36.22.00

LG Köln21 O 499/21 · Urteil

Phishing: Aufrechnung mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch

Phishing / Telefonbetrug

Phishing: Aufrechnung mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2022:0426.21O499.21.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Köln, Urteil vom 26.04.2022 – 21 O 499/21, ECLI:DE:LGK:2022:0426.21O499.21.00

OLG Karlsruhe17 U 823/20 · Urteil

Zahlungsfreigabe: Beweislast außerhalb personalisierter Sicherheitsmerkmale

Autorisierung / Beweislast

Die Entscheidung betrifft den Nachweis der Autorisierung einer Zahlung außerhalb eines Verfahrens mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen. Das spätere Revisionsurteil BGH XI ZR 107/22 vom 05.03.2024 ist bei der Einordnung mit zu lesen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:DE:OLGKARL:2022:0412.17U823.20.00

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext

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OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2022 – 17 U 823/20, ECLI:DE:OLGKARL:2022:0412.17U823.20.00

LG München II9 O 2630/21 Fin · Endurteil

Nicht autorisierte Überweisungen: Erstattung vom Girokonto

Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Überweisungen: Erstattung vom Girokonto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · Bayern

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LG München II, Endurteil vom 11.03.2022 – 9 O 2630/21 Fin

LG Bonn2 O 147/21 · Urteil

Phishing: Wiedergutschrift und Gegenansprüche der Bank

Phishing / Telefonbetrug

Phishing: Wiedergutschrift und Gegenansprüche der Bank. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

für Recht erkannt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, das bei der Beklagten geführte Zahlungskonto mit der Kontonummer 000000000, wieder auf den Stand zu bringen, auf dem sich das Zahlungskonto der Klägerin ohne Belastung der nicht autorisierten Zahlungen in Höhe von 22.579,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2021 befunden hätte. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20% und die Beklagte zu 80%. 4. Das Urteil ist […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2022:0202.2O147.21.00

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LG Bonn, Urteil vom 02.02.2022 – 2 O 147/21, ECLI:DE:LGBN:2022:0202.2O147.21.00

OLG Köln12 U 216/20 · Urteil

Bürgschaft und Geschäftskonto: Verfügungen nach Kündigung des Online‑Banking

Verfahren / Nebenansprüche

Bürgschaft und Geschäftskonto: Verfügungen nach Kündigung des Online‑Banking. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07.10.2020 zum Az. 2 O 270/18 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2021:1028.12U216.20.00

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OLG Köln, Urteil vom 28.10.2021 – 12 U 216/20, ECLI:DE:OLGK:2021:1028.12U216.20.00

OLG Köln13 U 18/21 · Urteil

SMS‑TAN am Telefon weitergegeben: Kundenhaftung

Autorisierung / Beweislast

SMS‑TAN am Telefon weitergegeben: Kundenhaftung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Januar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 2 O 204/20 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2021:1020.13U18.21.00

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OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 – 13 U 18/21, ECLI:DE:OLGK:2021:1020.13U18.21.00

EuGHC‑337/20 · Urteil

CRCAM: Nicht autorisierte Zahlungen und die 13‑Monats‑Frist

Fristen / Meldung · Verfahren / Nebenansprüche

Die Entscheidung betrifft das Verhältnis der besonderen Zahlungsdiensteregeln zu allgemeinen Haftungsansprüchen und die Stellung eines Bürgen. Die Anzeige nicht autorisierter Zahlungen und die Ausschlussfrist sind von allgemeinen Schadensersatzregeln zu unterscheiden.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2021:671

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EuGH, Urteil vom 02.09.2021 – C‑337/20, ECLI:EU:C:2021:671

LG Düsseldorf10 O 77/19 · Urteil

Bestrittene Überweisung: Wiedergutschrift nach § 675u BGB

Autorisierung / Beweislast

Bestrittene Überweisung: Wiedergutschrift nach § 675u BGB. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das Zahlungskonto der Klägerin, Konto Nr. e), wieder auf den Stand per 21.01.2019 zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang in Höhe von 76.400,00 € vom 21.01.2019 befunden hätte (valutamäßige Rückbuchung). Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11,6 % und die Beklagte zu 88,4 %. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: Die Klägerin verlangt von der Beklagten […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGD:2021:0708.10O77.19.00

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LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2021 – 10 O 77/19, ECLI:DE:LGD:2021:0708.10O77.19.00

AG Bonn115 C 53/21 · Urteil

Bestrittene Zahlungsfreigaben: Autorisierung und Erstattungsanspruch

Autorisierung / Beweislast

Bestrittene Zahlungsfreigaben: Autorisierung und Erstattungsanspruch. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

In dem Rechtsstreit pp hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 02.06.2021 für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2021:0623.115C53.21.00

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AG Bonn, Urteil vom 23.06.2021 – 115 C 53/21, ECLI:DE:AGBN:2021:0623.115C53.21.00

OLG Düsseldorf10 U 174/20 · Urteil

SIM‑Tausch: Regress der Bank gegen ein Telekommunikationsunternehmen

Empfänger / Rückabwicklung · Verfahren / Nebenansprüche

SIM‑Tausch: Regress der Bank gegen ein Telekommunikationsunternehmen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.09.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2021:0223.10U174.20.00

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2021 – 10 U 174/20, ECLI:DE:OLGD:2021:0223.10U174.20.00

LG Köln14 O 393/19 · Urteil

Online‑Banking‑System: Haftung eines IT‑Dienstleisters nach einem Sicherheitsvorfall

Kundenhaftung / Sicherheit · Verfahren / Nebenansprüche

Online‑Banking‑System: Haftung eines IT‑Dienstleisters nach einem Sicherheitsvorfall. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2021:0128.14O393.19.00

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LG Köln, Urteil vom 28.01.2021 – 14 O 393/19, ECLI:DE:LGK:2021:0128.14O393.19.00

LG Bonn2 O 204/20 · Urteil

Telefon‑Phishing: Weitergabe einer SMS‑TAN

Phishing / Telefonbetrug

Telefon‑Phishing: Weitergabe einer SMS‑TAN. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2021:0113.2O204.20.00

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LG Bonn, Urteil vom 13.01.2021 – 2 O 204/20, ECLI:DE:LGBN:2021:0113.2O204.20.00

LG Köln21 O 36/20 · Urteil

Erstattungsanspruch: Wiedergutschrift auf dem betroffenen Zahlungskonto

Autorisierung / Beweislast

Erstattungsanspruch: Wiedergutschrift auf dem betroffenen Zahlungskonto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2020:1217.21O36.20.00

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LG Köln, Urteil vom 17.12.2020 – 21 O 36/20, ECLI:DE:LGK:2020:1217.21O36.20.00

LG Essen17 S 26/19 · Urteil

Kontobelastungen: Gutschriftanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen

Autorisierung / Beweislast

Kontobelastungen: Gutschriftanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 28.11.2019 (Az. 25 C 26/19) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dieses insgesamt wie folgt neu gefasst wird: Die Beklagte wird verurteilt, auf dem bei ihr für den Kläger geführten Pfändungsschutzkonto mit der Kontonummer … folgende Beträge wieder gutzuschreiben: 06.03.2018: 805,81 € 18.04.2018: 323,30 € 214,21 € 267,60 €. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGE:2020:1204.17S26.19.00

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LG Essen, Urteil vom 04.12.2020 – 17 S 26/19, ECLI:DE:LGE:2020:1204.17S26.19.00

BGHXI ZR 294/19 · Urteil

Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung des Zahlers

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Der BGH behandelt die Haftung bei Zahlungsanweisungen mit gefälschter Unterschrift und die besonderen Regeln des Zahlungsdiensterechts. Die Zustimmung muss vom Zahler stammen; allgemeine Zurechnungsgrundsätze ersetzen sie nicht ohne Weiteres. Die Entscheidung legt § 675v BGB in der Fassung vom 29.07.2009 aus. Sie gehört zum Verfahren über die Faxanweisungen, das zuvor LG Aachen 10 O 299/16 und OLG Köln 12 U 258/17 beschäftigt hatte.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:DE:BGH:2020:171120UXIZR294.19.0

Amtlicher Volltext: Bundesgerichtshof · Urteil XI ZR 294/19

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BGH, Urteil vom 17.11.2020 – XI ZR 294/19, ECLI:DE:BGH:2020:171120UXIZR294.19.0

OLG Celle3 U 122/20 · Beschluss

Gefälschter Überweisungsträger: Zahlungsdienste und höhere Gewalt

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Das Gericht befasst sich mit einer gefälschten Zahlungsanweisung und der Abgrenzung zum Darlehensrecht. Vorhersehbare Angriffe auf den Zahlungsverkehr sind bei der Prüfung eines Haftungsausschlusses gesondert zu bewerten.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: VORIS · Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem

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OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2020 – 3 U 122/20

EuGHC‑287/19 · Urteil

DenizBank: Kontaktloses Bezahlen und Haftungsausnahmen

Karten / Wallets · Kundenhaftung / Sicherheit

Die NFC‑Funktion einer personalisierten Bankkarte und Ausnahmen für Kleinbetragszahlungsinstrumente werden unionsrechtlich eingeordnet. Die Bank kann sich nicht allein durch eine pauschale Behauptung auf eine technisch unmögliche Sperrung berufen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2020:897

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 11.11.2020 – C‑287/19, ECLI:EU:C:2020:897

OLG Stuttgart9 U 308/19 · Urteil

Überweisungswiderruf: Rückabwicklung und Ansprüche gegen den Empfänger

Empfänger / Rückabwicklung

Gegenstand ist die Rückabwicklung einer Überweisung nach einem Widerruf. Die Anspruchsbeziehungen zwischen Zahler, Bank und Zahlungsempfänger sind getrennt zu untersuchen; das Verfahren ist kein allgemeiner Beleg für eine Haftung der Bank in jedem Betrugsfall.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: Landesrecht Baden‑Württemberg · Gerichtstext

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OLG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2020 – 9 U 308/19

AG Kleve35 C 360/19 · Urteil

Zahlungsdienstleistungen: Nachweis und Abrechnung streitiger Vorgänge

Autorisierung / Beweislast

Zahlungsdienstleistungen: Nachweis und Abrechnung streitiger Vorgänge. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbgar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Berufung wird zugelassen.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGKLE1:2020:0123.35C360.19.00

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AG Kleve, Urteil vom 23.01.2020 – 35 C 360/19, ECLI:DE:AGKLE1:2020:0123.35C360.19.00

LG Köln21 O 116/19 · Urteil

Phishing: Haftung und Sicherheitsvorkehrungen der Bank

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Phishing: Haftung und Sicherheitsvorkehrungen der Bank. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2019:0910.21O116.19.00

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LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 – 21 O 116/19, ECLI:DE:LGK:2019:0910.21O116.19.00

OLG Köln12 U 258/17 · Urteil

Faxanweisungen: Unterschriftenfälschung und Autorisierung

Autorisierung / Beweislast

Faxanweisungen: Unterschriftenfälschung und Autorisierung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.07.2017 (Az. 10 O 299/16) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der […]

Nachfolgende Revisionsentscheidung: BGH, Urteil vom 17.11.2020, XI ZR 294/19. Die Entscheidung der Vorinstanz ist zusammen mit dieser Revisionsentscheidung zu lesen. Verfahrensnachweis

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2019:0516.12U258.17.00

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OLG Köln, Urteil vom 16.05.2019 – 12 U 258/17, ECLI:DE:OLGK:2019:0516.12U258.17.00

EuGHC‑295/18 · Urteil

Mediterranean Shipping: Nicht genehmigte Lastschriften

Autorisierung / Beweislast

Der Gerichtshof behandelt den Anwendungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie bei Lastschriften, denen der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen einem Zahlungsvorgang und dessen Autorisierung.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 11.04.2019 – C‑295/18

EuGHC‑245/18 · Urteil

Tecnoservice: Zahlung nach Kundenkennung und falscher Empfängername

Empfänger / Rückabwicklung

Die Ausführung anhand der vereinbarten Kundenkennung steht im Mittelpunkt. Ein abweichender Empfängername führt nach der damaligen Richtlinie nicht ohne Weiteres zur Haftung. Neue gesetzliche Anforderungen an die Empfängerüberprüfung sind gesondert zu beachten.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2019:242

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 21.03.2019 – C‑245/18, ECLI:EU:C:2019:242

AG Köln112 C 325/17 · Urteil

Bargeldabhebung: Haftung für den Missbrauch einer Debitkarte

Karten / Wallets

Bargeldabhebung: Haftung für den Missbrauch einer Debitkarte. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGK:2019:0312.112C325.17.00

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AG Köln, Urteil vom 12.03.2019 – 112 C 325/17, ECLI:DE:AGK:2019:0312.112C325.17.00

OLG Köln12 U 144/17 · Urteil

Online‑Banking: Nebenpflichten nach telefonischem Hinweis auf einen Angriff

Autorisierung / Beweislast

Online‑Banking: Nebenpflichten nach telefonischem Hinweis auf einen Angriff. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.04.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 17 O 77/15 – wie folgt teilweise abgeändert: Die Beklagte wird, unter Aufrechterhaltung der Klageabweisung im Übrigen, verurteilt, 1. an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.196,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2014 zu zahlen, Zug‑um‑Zug gegen Abtretung aller der Klägerin aufgrund der Überweisungen vom 08.04.2014 über 4.963 € und über 3.733 € auf das Konto bei der […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2018:1206.12U144.17.00

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OLG Köln, Urteil vom 06.12.2018 – 12 U 144/17, ECLI:DE:OLGK:2018:1206.12U144.17.00

OLG Köln12 U 103/17 · Urteil

Konto unter falscher Identität: Zurechnung von Zahlungen und Abhebungen

Autorisierung / Beweislast

Konto unter falscher Identität: Zurechnung von Zahlungen und Abhebungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das das am 01.03.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (Az. 2 O 241/16) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGK:2018:1122.12U103.17.00

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OLG Köln, Urteil vom 22.11.2018 – 12 U 103/17, ECLI:DE:OLGK:2018:1122.12U103.17.00

LG Bonn1 O 174/18 · Urteil

Dauerauftrag: Wirksamkeit der Zahlungsanweisung bei Geschäftsunfähigkeit

Autorisierung / Beweislast

Dauerauftrag: Wirksamkeit der Zahlungsanweisung bei Geschäftsunfähigkeit. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 22.06.2018 – 1 O 174/18 – wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet. Die weiteren Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 22.06.2018 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2018:1109.1O174.18.00

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LG Bonn, Urteil vom 09.11.2018 – 1 O 174/18, ECLI:DE:LGBN:2018:1109.1O174.18.00

LG Düsseldorf6 O 72/17 · Urteil

Geschäftlicher Zahlungsverkehr: Haftung für gefälschte Faxaufträge

Autorisierung / Beweislast

Geschäftlicher Zahlungsverkehr: Haftung für gefälschte Faxaufträge. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 745.410,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 6.154,56 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. Juni 2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Parteien je zur Hälfte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien gegen […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGD:2018:1026.6O72.17.00

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LG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2018 – 6 O 72/17, ECLI:DE:LGD:2018:1026.6O72.17.00

AG Düsseldorf12c C 145/18 · Urteil

Girokonto: Erstattung einer nicht autorisierten Belastung

Autorisierung / Beweislast

Girokonto: Erstattung einer nicht autorisierten Belastung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 27.09.2018 durch den Richter I für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 388,89 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 83,53 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2018 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGD:2018:0927.12C.C145.18.00

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AG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2018 – 12c C 145/18, ECLI:DE:AGD:2018:0927.12C.C145.18.00

LG Aachen1 O 138/16 · Urteil

Nachlasskonto: Zahlungen aufgrund einer Vollmacht

Verfahren / Nebenansprüche

Nachlasskonto: Zahlungen aufgrund einer Vollmacht. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 42.832,58 € auf das bei der Beklagten geführte Konto Nr.#### zu erstatten. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGAC:2018:0118.1O138.16.00

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LG Aachen, Urteil vom 18.01.2018 – 1 O 138/16, ECLI:DE:LGAC:2018:0118.1O138.16.00

LG Aachen10 O 299/16 · Urteil

Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung beim Geschäftskonto

Autorisierung / Beweislast

Gefälschte Faxanweisungen: Autorisierung und Haftung beim Geschäftskonto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Nachfolgende Revisionsentscheidung: BGH, Urteil vom 17.11.2020, XI ZR 294/19. Die Entscheidung der Vorinstanz ist zusammen mit dieser Revisionsentscheidung zu lesen. Verfahrensnachweis

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGAC:2017:0725.10O299.16.00

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LG Aachen, Urteil vom 25.07.2017 – 10 O 299/16, ECLI:DE:LGAC:2017:0725.10O299.16.00

LG Bonn17 O 77/15 · Urteil

MobileTAN: Manipulierte Überweisungen vom Geschäftskonto

Autorisierung / Beweislast

MobileTAN: Manipulierte Überweisungen vom Geschäftskonto. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2017:0413.17O77.15.00

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LG Bonn, Urteil vom 13.04.2017 – 17 O 77/15, ECLI:DE:LGBN:2017:0413.17O77.15.00

LG Bonn2 O 241/16 · Urteil

Geschäftskonto: Verfügungen durch einen vermeintlichen Geschäftsführer

Autorisierung / Beweislast

Geschäftskonto: Verfügungen durch einen vermeintlichen Geschäftsführer. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2017:0301.2O241.16.00

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LG Bonn, Urteil vom 01.03.2017 – 2 O 241/16, ECLI:DE:LGBN:2017:0301.2O241.16.00

EuGHC‑375/15 · Urteil

BAWAG: Informationen im elektronischen Bankpostfach

Fristen / Meldung

Der Gerichtshof erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein elektronisches Bankpostfach ein dauerhafter Datenträger sein kann und wann Informationen als mitgeteilt gelten. Relevant als Grundlage für die Information des Zahlungsdienstnutzers; kein allgemeines Urteil über Phishing‑Haftung.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2017:38

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EuGH, Urteil vom 25.01.2017 – C‑375/15, ECLI:EU:C:2017:38

LG Bonn17 O 30/15 · Urteil

Nicht autorisierte Überweisung: Nachweis und Kundenhaftung

Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Überweisung: Nachweis und Kundenhaftung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2016:1011.17O30.15.00

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LG Bonn, Urteil vom 11.10.2016 – 17 O 30/15, ECLI:DE:LGBN:2016:1011.17O30.15.00

BGHXI ZR 91/14 · Urteil

Technische Authentifizierung beweist nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Der BGH beschreibt Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis bei der Autorisierung und unterscheidet diesen vom Nachweis grober Fahrlässigkeit. Eine fehlerfreie technische Aufzeichnung allein begründet keinen allgemeinen Erfahrungssatz für eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung.

Ausführliche Besprechung

Amtliche Quelle: BGH, Volltext XI ZR 91/14

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BGH, Urteil vom 26.01.2016 – XI ZR 91/14

LG Köln30 O 330/14 · Urteil

SMS‑TAN: Verlust nach einem Angriff auf das Online‑Banking

Autorisierung / Beweislast

SMS‑TAN: Verlust nach einem Angriff auf das Online‑Banking. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zu ein Halb. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2015:1016.30O330.14.00

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LG Köln, Urteil vom 16.10.2015 – 30 O 330/14, ECLI:DE:LGK:2015:1016.30O330.14.00

LG Köln15 O 505/14 · Urteil

TAN‑Generator: Überweisungsfreigabe nach einem Angriff

Autorisierung / Beweislast

TAN‑Generator: Überweisungsfreigabe nach einem Angriff. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2015:0730.15O505.14.00

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LG Köln, Urteil vom 30.07.2015 – 15 O 505/14, ECLI:DE:LGK:2015:0730.15O505.14.00

LG Bonn3 O 387/14 · Urteil

Trojaner beim Online‑Banking: Rücküberweisung nach vorgetäuschter Fehlbuchung

Autorisierung / Beweislast

Trojaner beim Online‑Banking: Rücküberweisung nach vorgetäuschter Fehlbuchung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2015:0331.3O387.14.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Bonn, Urteil vom 31.03.2015 – 3 O 387/14, ECLI:DE:LGBN:2015:0331.3O387.14.00

AG Bonn109 C 244/14 · Urteil

Online‑Banking: Erstattung und Verantwortung für Sicherheitsdaten

Kundenhaftung / Sicherheit

Online‑Banking: Erstattung und Verantwortung für Sicherheitsdaten. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2015:0211.109C244.14.00

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AG Bonn, Urteil vom 11.02.2015 – 109 C 244/14, ECLI:DE:AGBN:2015:0211.109C244.14.00

AG Köln142 C 141/13 · Urteil

EC‑Kartenmissbrauch: Originalkarte, PIN und Anscheinsbeweis

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

EC‑Kartenmissbrauch: Originalkarte, PIN und Anscheinsbeweis. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGK:2014:1222.142C141.13.00

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AG Köln, Urteil vom 22.12.2014 – 142 C 141/13, ECLI:DE:AGK:2014:1222.142C141.13.00

LG Essen6 O 339/14 · Urteil

Unberechtigter Zugriff auf ein Girokonto und Erstattungsanspruch

Autorisierung / Beweislast

Unberechtigter Zugriff auf ein Girokonto und Erstattungsanspruch. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGE:2014:1204.6O339.14.00

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LG Essen, Urteil vom 04.12.2014 – 6 O 339/14, ECLI:DE:LGE:2014:1204.6O339.14.00

LG Köln3 O 390/13 · Urteil

Nicht autorisierte Zahlung: Rückbuchung und Beweislast

Autorisierung / Beweislast

Nicht autorisierte Zahlung: Rückbuchung und Beweislast. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGK:2014:0826.3O390.13.00

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LG Köln, Urteil vom 26.08.2014 – 3 O 390/13, ECLI:DE:LGK:2014:0826.3O390.13.00

AG Bonn109 C 223/13 · Urteil

Online‑Banking: Rückforderung einer streitigen Überweisung

Empfänger / Rückabwicklung

Online‑Banking: Rückforderung einer streitigen Überweisung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2014:0415.109C223.13.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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AG Bonn, Urteil vom 15.04.2014 – 109 C 223/13, ECLI:DE:AGBN:2014:0415.109C223.13.00

EuGHC‑616/11 · Urteil

T‑Mobile Austria: Was als Zahlungsinstrument gilt

Autorisierung / Beweislast

Auch vereinbarte Verfahren für papiergebundene und elektronische Überweisungsaufträge können Zahlungsinstrumente im Sinne der Zahlungsdiensterichtlinie sein. Die Entscheidung betrifft Begriffe und Entgelte; sie entscheidet keinen deutschen Phishing-Erstattungsfall.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle · ECLI:EU:C:2014:242

Amtlicher Volltext: EUR‑Lex · Gerichtshof der Europäischen Union

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EuGH, Urteil vom 09.04.2014 – C‑616/11, ECLI:EU:C:2014:242

LG Düsseldorf21 S 211/13 · Urteil

Online‑Banking: Sorgfaltspflichten nach einem Phishing‑Angriff

Phishing / Telefonbetrug

Online‑Banking: Sorgfaltspflichten nach einem Phishing‑Angriff. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Beklagten (*1) gegen das am 06.06.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 37 C 13695/12 - wird zurückgewiesen. Die Kostend er Berufungsinstanz trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGD:2014:0327.21S211.13.00

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LG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014 – 21 S 211/13, ECLI:DE:LGD:2014:0327.21S211.13.00

AG Köln142 C 406/13 · Urteil

Überweisung nach Täuschung: Grobe Fahrlässigkeit bei der Freigabe

Autorisierung / Beweislast · Kundenhaftung / Sicherheit

Überweisung nach Täuschung: Grobe Fahrlässigkeit bei der Freigabe. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGK:2014:0120.142C406.13.00

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AG Köln, Urteil vom 20.01.2014 – 142 C 406/13, ECLI:DE:AGK:2014:0120.142C406.13.00

AG Köln119 C 143/13 · Urteil

ChipTAN: Überweisungsdaten und Sorgfalt beim Online‑Banking

Autorisierung / Beweislast

ChipTAN: Überweisungsdaten und Sorgfalt beim Online‑Banking. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen. 2.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGK:2013:0626.119C143.13.00

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AG Köln, Urteil vom 26.06.2013 – 119 C 143/13, ECLI:DE:AGK:2013:0626.119C143.13.00

LG Bonn3 O 31/13 · Urteil

Zuvielüberweisung: Rückforderung gegen die Zahlungsempfängerin

Empfänger / Rückabwicklung

Zuvielüberweisung: Rückforderung gegen die Zahlungsempfängerin. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2013:0625.3O31.13.00

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LG Bonn, Urteil vom 25.06.2013 – 3 O 31/13, ECLI:DE:LGBN:2013:0625.3O31.13.00

AG Düsseldorf37 C 13695/12 · Urteil

Online‑Banking: Rückforderung einer nicht autorisierten Buchung

Autorisierung / Beweislast · Empfänger / Rückabwicklung

Online‑Banking: Rückforderung einer nicht autorisierten Buchung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGD:2013:0606.37C13695.12.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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AG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013 – 37 C 13695/12, ECLI:DE:AGD:2013:0606.37C13695.12.00

AG Bonn111 C 98/11 · Urteil

Lastschriften im Insolvenzverfahren: Genehmigung und Rückbuchung

Verfahren / Nebenansprüche

Lastschriften im Insolvenzverfahren: Genehmigung und Rückbuchung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.375,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGBN:2012:0809.111C98.11.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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AG Bonn, Urteil vom 09.08.2012 – 111 C 98/11, ECLI:DE:AGBN:2012:0809.111C98.11.00

OLG DüsseldorfI‑6 U 195/11 · Urteil

Kartensperre: Wirksamkeit einer Entgeltklausel

Verfahren / Nebenansprüche

Kartensperre: Wirksamkeit einer Entgeltklausel. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. August 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 367/10) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das landgerichtliche Urteil und dieses Urteils sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2012:0719.I6U195.11.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2012 – I‑6 U 195/11, ECLI:DE:OLGD:2012:0719.I6U195.11.00

AG Krefeld7 C 605/11 · Urteil

Mehrere Überweisungen: Rückforderung nach Online-Banking-Missbrauch

Empfänger / Rückabwicklung

Mehrere Überweisungen: Rückforderung nach Online-Banking-Missbrauch. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:AGKR:2012:0706.7C605.11.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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AG Krefeld, Urteil vom 06.07.2012 – 7 C 605/11, ECLI:DE:AGKR:2012:0706.7C605.11.00

OLG DüsseldorfI‑17 U 79/11 · Urteil

EC‑Karte und PIN: Beweisfragen bei streitigen Geldabhebungen

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

EC‑Karte und PIN: Beweisfragen bei streitigen Geldabhebungen. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. April 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, den zu dem bei der Beklagten bestehenden Konto der Klägerin mit der Konto‑Nr.: … aufgrund der Kontobelastungen vom 07.03.2010 in Höhe von 4.500,00 € und vom 08.03.2010 in Höhe von 5.000,00 € entstandenen Negativsaldo und die für den Negativsaldo von 9.500,00 € belasteten Überziehungszinsen in Höhe von jährlich 13,24 Prozentpunkten […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2012:0706.I17U79.11.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2012 – I‑17 U 79/11, ECLI:DE:OLGD:2012:0706.I17U79.11.00

BGHXI ZR 96/11 · Urteil

Pharming: Zehn TAN beim Login trotz Warnhinweis

Phishing / Telefonbetrug · Kundenhaftung / Sicherheit

Der Kunde gab beim Login zehn TAN ein. Der BGH bejahte eine fahrlässige Pflichtverletzung und wies die Revision zurück. Wichtig: Der Zahlungsfall stammt aus der Zeit vor dem heutigen Zahlungsdiensterecht; einfache Fahrlässigkeit aus diesem Urteil darf nicht als heutiger Haftungsmaßstab übernommen werden.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: Gericht / amtliches Rechtsportal

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BGH, Urteil vom 24.04.2012 – XI ZR 96/11

BGHXI ZR 370/10 · Urteil

Originalkarte, PIN und Auszahlungslimit bei Kartenmissbrauch

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

Für den Anscheinsbeweis muss die Originalkarte eingesetzt worden sein. Der BGH behandelt außerdem Haftungsgrenzen in Kartenbedingungen und die Schutzwirkung eines täglichen Auszahlungslimits. Maßgeblich sind die damaligen Vertragsbedingungen.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

Amtlicher Volltext: Gericht / amtliches Rechtsportal

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BGH, Urteil vom 29.11.2011 – XI ZR 370/10

LG Düsseldorf23 S 163/10 · Urteil

Pharming: Zehn TAN beim Login und Kundenhaftung nach früherem Recht

Phishing / Telefonbetrug

Pharming: Zehn TAN beim Login und Kundenhaftung nach früherem Recht. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 06.04.2010, Az. 36 C 13469/09, wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird zugelassen.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGD:2011:0119.23S163.10U36C1346.00

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LG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2011 – 23 S 163/10, ECLI:DE:LGD:2011:0119.23S163.10U36C1346.00

OLG DüsseldorfI‑15 U 198/09 · Urteil

Zahlungsverkehr: Ansprüche nach einer nicht autorisierten Überweisung

Autorisierung / Beweislast

Zahlungsverkehr: Ansprüche nach einer nicht autorisierten Überweisung. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.04.09 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ihre (der Beklagten) möglichen Schadens-ersatzansprüche gegen die A Bank aus einem zwischen der Beklagten und der A. Bank zwischen dem 06.11.07 und 12.11.07 abgeschlossenen Überweisungsauftrag über 1.980.000,-Euro mit der Betreffsbezeichnung „P.“ auf das Zielkonto mit der Num‑mer IBAN DE 00000 bei der A Bank, abzutreten. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. […]

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:OLGD:2010:0519.I15U198.09.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2010 – I‑15 U 198/09, ECLI:DE:OLGD:2010:0519.I15U198.09.00

LG Bonn3 O 236/06 · Urteil

Finanzagent: Rückforderung einer aus Online‑Banking‑Betrug stammenden Gutschrift

Empfänger / Rückabwicklung

Finanzagent: Rückforderung einer aus Online‑Banking‑Betrug stammenden Gutschrift. Dokumentiert sind die Entscheidungsdaten und Auszüge aus dem veröffentlichten Gerichtstext.

Aus dem Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zur Vollstreckung gelangenden Betrages leistet.

Fundstelleneintrag mit Originalauszügen · ECLI:DE:LGBN:2006:1229.3O236.06.00

Amtlicher Volltext: Amtlicher Entscheidungstext · NRW

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LG Bonn, Urteil vom 29.12.2006 – 3 O 236/06, ECLI:DE:LGBN:2006:1229.3O236.06.00

BGHXI ZR 210/03 · Urteil

EC‑Karte gestohlen: Grenzen des Anscheinsbeweises

Karten / Wallets · Autorisierung / Beweislast

Der BGH behandelt den Anscheinsbeweis bei zeitnahen Abhebungen mit gestohlener Originalkarte und richtiger PIN. Alternative Geschehensabläufe können erheblich sein. Die Entscheidung erging zu älteren Kartenbedingungen und vor der heutigen Zahlungsdiensteregelung.

Kurzbeschreibung mit Fundstelle

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BGH, Urteil vom 05.10.2004 – XI ZR 210/03

Was die Sammlung abdeckt

Der Bestand umfasst 116 veröffentlichte Entscheidungen aus den Jahren 2004 bis 2026: 10 des EuGH, 9 des BGH und 97 weiterer deutscher Gerichte. Berücksichtigt sind auch Entscheidungen zugunsten von Banken, Vorinstanzen, Hinweisbeschlüsse und ergänzende Fragen wie Empfängerregress, Versicherungsschutz oder Zuständigkeit.

Recherche und Aufnahme

Recherchiert wurde in den amtlichen Portalen NRW, Bayern, Brandenburg, Baden‑Württemberg, Niedersachsen und Hessen sowie beim BGH, EuGH und OLG Bremen. In NRW wurden die Suchbegriffe 675u, 675v, 675w, 676b, Phishing und Online‑Banking ausgewertet. In Bayern wurden Norm- und Themensuchen zu Zahlungsdiensten, Phishing, Skimming und Apple Pay geprüft. Weitere Entscheidungen wurden über die Fundstellen und Verfahrensangaben der veröffentlichten Gerichtstexte ermittelt.

Aufgenommen wurden überprüfbare Entscheidungen mit einer konkreten Zahlungsdienste- oder Bankbetrugsfrage. Allgemeine Strafverfahren, fachfremde Datenschutzverfahren und Glücksspielverfahren wurden ausgesondert. Identische Fundstellen wurden zusammengeführt. Ein Hinweisbeschluss oder eine Vorinstanz bleibt als eigene Entscheidung erkennbar; die Zahl bezeichnet Entscheidungen, nicht unabhängige Betrugsfälle.

Fundstelle, Originalauszug oder Besprechung

Ausführliche Besprechungen enthalten eine redaktionelle Analyse. Fundstelleneinträge dokumentieren Entscheidungsdaten und, soweit vorhanden, ausdrücklich bezeichnete Auszüge aus dem Gerichtstext. Kurze Beschreibungen benennen die Rechtsfrage. Redaktionelle Leitsätze fremder Verlage werden nicht als amtliche Aussagen übernommen. Normfilter zeigen im ausgewerteten Gerichtstext genannte Vorschriften; sie sind kein vollständiger Nachweis aller tragenden Normen.

Grenzen und Aktualisierung

Der Bestand erhebt keinen Anspruch auf sämtliche jemals ergangenen Entscheidungen. Unveröffentlichte Urteile und nicht frei zugängliche Texte fehlen; auch die Recherche in den Landesportalen kann Lücken aufweisen. Rechtskraft wird nicht aus dem Alter einer Entscheidung abgeleitet. Ein aufgeführter späterer Beschluss bedeutet nicht automatisch, dass alle Aussagen der Vorinstanz höchstrichterlich bestätigt sind.

Entscheidungen vor dem 15.10.2026 sind mit Blick auf EuGH C‑70/25 einzuordnen: Die unverzügliche Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung und eine spätere Verlusthaftung sind getrennte Fragen. Bei älteren Fällen können frühere Gesetzesfassungen oder Kartenbedingungen gelten.

Bestandsprüfung: . Aktualisierungen erfolgen redaktionell nach Quellenprüfung. Hinweise auf fehlende Entscheidungen bitte mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und möglichst Originalquelle an [email protected]. Redaktion und Korrekturen

Nachweise für Recherche und Zitation

CSV · JSON · RIS · BibTeX

Die Downloads enthalten den gesamten hier veröffentlichten Bestand, einschließlich Nachweistyp, Quellenstand und dauerhaftem Seitenlink. RIS und BibTeX lassen sich in Literaturverwaltungen importieren. Eigene redaktionelle Aufbereitung: CC BY 4.0; Rechte an verlinkten Fremdinhalten bleiben unberührt.

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